Gemeinfreiheit (Public Domain)

Free public domain sheet music from IMSLP / Petrucci Music Library

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Contents

Grundsätzliches zum kanadischen Urheberrecht

Da der Hauptsitz von IMSLP physisch in Toronto (Kanada) liegt (und bei netfirms.ca, die unser Admin auf Grund des schlechten technischen Supportes nicht weiterempfehlen kann), folgt IMSLP dem kanadischen Kopierrecht, welches sich möglicherweise von jenem in Ihrem Land unterscheidet. Kurz zusammengefasst sieht das Kopierrecht in Kanada folgendermaßen aus: Das Copyright des Komponisten oder Editors bleibt bis 50 Jahre nach dem Tod bestehen. Das Copyright für den Verleger/Herausgeber bleibt bestehen, bis eine der folgenden Zeitpunkte eintritt

  • Das Publikationsdatum plus 50 Jahre
  • Das Datum der Entstehung plus 75 Jahre (außer der Schriftsetzer ist bekannt, denn dann gilt wieder Publikationsdatum plus 50 Jahre)

Nur Werke, deren Erstveröffentlichungen in den Ländern der WTO oder der Berner Konvention vorgenommen wurden, unterliegen überhaupt dem Kopierrecht in Kanada. Wie dem auch sei, in den meisten Fällen trifft dies zurückblickend zu, außer das Werk war bereits im ‚beheimateten’ Land (dem Land der Erstveröffentlichung) gemeinfrei, als eines dieser Abkommen besiegelt wurde.

Manche Werke sind in den Vereinigten Staaten „public domain“, in Kanada und anderen Ländern jedoch noch nicht. Wahrscheinlich wurden diese Werke in den USA vor 1923 publiziert oder die Veröffentlichung war vor 1963 und das Copyright wurde nicht erneuert. Diese Dateien werden auf dem U.S. Server von IMSLP untergebracht.

Bitte beachten Sie, dass die gesamte Urheberrechtslänge (die Zeitspanne vor dem Eintritt in die Public Domain) einer Partitur der längsten Copyright-Bedingung der drei Parteien (Komponist, Verleger und - falls vorhanden - Editor) entspricht. Die Urtext Edition der Beethoven-Sonaten von Henle im Jahre 1975 sind z.B. urheberrechtlich geschützt, da die Werke nachträglich von einem Editor bearbeitet wurden. Dessen Arbeiten sind jedoch noch nicht in die Public Domain eingetreten und zudem ist der ursprüngliche Schriftsatz dieser Bearbeitung noch kopiergeschützt. Eine Auflage von Dover im Jahre 1995, die nur Neudrucke von alten Ausgaben darstellt, ist hingegen ‚public domain’ (außer der Titelseite, dem Cover und den restlichen Dingen, die Dover hinzugefügt hat). Hier gibt es kein Verleger-Copyright mehr, weil der ursprüngliche Schriftsatz schon lange 'public domain' ist. Es gibt kein Copyright für Neudrucke von gemeinfreien Schriftsätzen. Der aktuelle Stand des Copyrights kann normalerweise unten auf der ersten Notenseite eingesehen werden.

Wir erwarten von allen Uploadern, dass sie große Anstrengungen zur Überprüfung des Public-Domain-Status vornehmen – so dass die hochgeladenen Partituren in Kanada oder den USA auch wirklich keinem Copyright unterliegen. Bitte fügen Sie relevante Kommentare auf den jeweiligen Werk- oder Fileseiten hinzu.

Die folgenden Tabellen geben einen kurzen Überblick zur Lage der Urheberrechte. Beachten Sie, dass hier nur die Public-Domain-Bedingungen für die Europäische Union, Kanada, die USA und Russland dargestellt werden. Die Angaben gelten für das Jahr 2007 und die Grenzen von 1937 und 1957 ändern sich jährlich.

Copyright von Kompositionen und Publikationen bei bekanntem Editor, veröffentlicht vor 1923

Tod des Autoren Copyright Kanada Copyright USA Copyright EU und Russland Benötigtes Template für IMSLP
<1937 Public Domain (Leben+50) Public Domain (Ohne Ausnahme, außer vielleicht einigen wenigen Post-1909 Werken innerhalb der Rechtssprechung des 9. amerikanischen Bezirksgerichts) Public Domain (Leben+70) keines: immer Public Domain
1937-1957 urheberrechtlich geschützt  Werk:
Template:WorkNonPD-EU
>1957 urheberrechtlich geschützt
Komponist: Template:Copyright
Werk: Template:Work1923
File: Template:File1923 (Befindet sich auf dem USA-Server!)

Copyright von Kompositionen und Publikationen bei bekanntem Editor, veröffentlicht nach 1923

Tod des Autoren Copyright Kanada Copyright USA Copyright EU und Russland Benötigtes Template für IMSLP
<1937 Public Domain (Leben+50) urheberrechtlich geschützt- außer man kann beweisen, dass es keine Erneuerung ist Public Domain (Leben+70) keines: immer Public Domain
1937-1957 urheberrechtlich geschützt - außer man kann beweisen, dass es keine Erneuerung ist (nur für Werke, die vor 1963 veröffentlicht wurden; Werke, die nach 1963 publiziert wurden, sind davon ungeachtet urheberrechtlich geschützt) urheberrechtlich geschützt
Komponist: Template:ComposerNonPD-USandEU
Werk: Template:WorkNonPD-USandEU
File: Template:FileNonPD-USandEU
>1957 urheberrechtlich geschützt
Komponist: Template:Copyright
Werk: Template:WorknotPD
File: Template:FilenotPD

Copyright von nicht privaten Publikationen bei unbekanntem Editor

Publikationsjahr Copyright Kanada Copyright USA Copyright EU und Russland Benötigtes Template für IMSLP
vor 1923 Public Domain (Pub+50) Public Domain ? keines: immer Public Domain
1923-1957 urheberrechtlich geschützt(Pub.+95), außer bereits 'public domain' im Lande der Erstveröffentlichung ? File: Template:FileNonPD-USandEU
> 1957 urheberrechtlich geschützt ? File: Template:FilenotPD


Ausnahmen

Die Berner Bestimmung über die "Kürzere Dauer"

Diese Regel findet sich in 9(2) des kanadischen Urheberrechts wieder. Sie besagt im Wesentlichen: ist ein Werk im Herkunftsland Public Domain, dann ist es auch in Kanada Public Domain. Diese Regel wurde auch in vielen anderen Ländern eingeführt, vor allem in der EU.

England

In England gibt es ein spezielles Gesetz betreffend "typographical arrangement". ("Typographical arrangement" bedeutet im Wesentlichen ein Neustich von Noten). Ein "typographical arrangement" ist nur für die Dauer der Publikation plus 25 Jahre kopiergeschützt. Dies würde sich auf viele ursprünglich deutsche Verleger auswirken, die sich nach England verlagert haben (wie z.B. Eulenburg).

Deutschland

Laut Artikel 70 (deutsche Version) des deutschen Urheberrechtsgesetzes haben wissenschaftliche Ausgaben (also Ausgaben, die als Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung entstanden sind wie z.B. kritische Ausgaben, Urtext) eine Copyright-Dauer von nur 25 Jahren nach Erscheinen. Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz ist, daß die Editionen "sich wesentlich von den bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte unterscheiden". Somit ist eine Urtextausgabe nicht per se geschützt. Es sind also alle wissenschaftlichen Ausgaben, die vor 1982 veröffentlicht wurden, in Deutschland Public Domain. Und somit sind sie gemäß der Berner Bestimmung auch Public Domain in Kanada. Das würde auf einen Großteil (wenn nicht alle) der Veröffentlichungen von Bärenreiter zutreffen, die vor 1982 gemacht wurden.

Russland

Noten, die während der Zeit der UdSSR erneut gesetzt wurden, scheinen durch das russische Urheberrechtsgesetz nicht geschützt zu sein. Insbesondere die Veröffentlichungen von Muzika scheinen Public Domain zu sein, da viele westliche Firmen sie nachdrucken. Das wäre auch verständlich, denn Muzika war ein Verlag der Regierung und nun gibt es zumindest keinen Eigentümer des Urheberrechts mehr.

Templates und dazugehörige Kategorien

Template:Copyright Category:Non-Public Domain Composers
Template:Work1923 Category:Works1923
Template:File1923 Category:File1923
Template:ComposerNonPD-USandEU Category:ComposerNonPD-USandEU
Template:WorkNonPD-USandEU Category:WorkNonPD-USandEU
Template:FileNonPD-USandEU Category:FileNonPD-USandEU
Template:WorkNonPD-EU Category:WorkNonPD-EU
Template:FileNonPD-EU Category:FileNonPD-EU
Template:WorkNonPD-US Category:WorkNonPD-US
Template:FileNonPD-US Category:FileNonPD-US
Template:WorknotPD Category:Works not in public domain
Template:FilenotPD Category:Files not in public domain


Komponisten, die in den kommenden Jahren in die Gemeinfreiheit eintreten

  • 2008
    • Länder mit Leben-plus-70 Konditionen (EU und die europäische Mehrheit)
      • Maurice Ravel (1875-1937)
      • George Gershwin (1898-1937)
      • Louis Vierne (1870-1937)
      • Charles-Marie Widor (1840-1937)
      • Karol Szymanowski (1882-1937)
    • Länder mit Leben-plus-50 Konditionen (Kanada, China, Japan, Südkorea, etc.)
      • Józef Hofmann (1876-1957)
      • Jean Sibelius (1865-1957)
      • Erich Wolfgang Korngold (1897-1957)
      • Eric Coates (1886-1957)
  • 2009
    • Länder mit Leben-plus-70 Konditionen (EU und die europäische Mehrheit)
      • Ben Harney (1871-1938)
    • Länder mit Leben-plus-50 Konditionen (Kanada, China, Japan, Südkorea, etc.)
      • W.C. Handy (1873-1958)
  • 2010
    • Länder mit Leben-plus-70 Konditionen (EU und die europäische Mehrheit)
      • Franz Schmidt (1874-1939)
    • Länder mit Leben-plus-50 Konditionen (Kanada, China, Japan, Südkorea, etc.)
      • Ernest Bloch (1880-1959)
      • Bohuslav Martinů (1890-1959)
      • Heitor Villa-Lobos (1887-1959)

Weiterführende Informationen

Siehe auch

Forumeinträge:

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