CC-SA oder ähnliche Lizenzen

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Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das IMSLP keine Garantie dafür gibt, dass die hier erscheinenden Informationen rechtlich korrekt sind und daher auch keine Haftung oder gesetzliche Verantwortung hieraus übernimmt. Es wird erwartet, dass Teilnehmer an diesem Projekt, die eine der Lizenzen verwenden wollen, den vollständigen Text der Lizenz gelesen und verstanden haben, bevor sie die Lizenz verwenden.



Werke, die nicht in der Gemeinfreiheit (Public Domain) sind können mit der Zustimmung des Schöpfers unter Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz eingestellt werden. Geben Sie (sofern zutreffend) Ihren Vornamen, Initialen weiterer Vornamen sowie Ihren Nachnamen als Herausgeber an (z.B. Fritz D. Müller) und wählen Sie die Lizenz, die Sie verwenden möchten, wenn Sie Dateien hochladen.

Einleitung

Die Creative Commons (CC - Eigenname, bedeutet in etwa künstlerisches Allgemeingut) ist eine Familie von Lizenzen mit verschiedenen Ausprägungen der Nutzungsbeschränkung. Der Lizenzselektor kann Ihnen helfen, die passende Creative Commons Lizenz zum Gebrauch auf IMSLP auszuwählen. Es kann auch auf spezielle Restriktion schriftlich verzichtet werden, wenn dies gewünscht ist.

Zulässige Lizenzen

Die möglichen Lizenzen, die bei IMSLP zulässig sind:

  1. Scans alter gedruckter oder handschriftlicher Musik: KEINE - Nur Gemeinfreiheit (Public Domain).
  2. Manuskript-Scans (Komponist mehr als 70 Jahre tot): KEINE - Nur Gemeinfreiheit (Public Domain). Ausnahme: Die Erstveröffentlichung liegt weniger als 25 Jahre zurück.
  3. Neu gesetzte Noten: cc zero 1.0, cc by 4.0, cc by-sa 4.0, cc by-nc 4.0, cc by-nc-sa 4.0 and cpdl 4.0.
  4. Original- oder urheberrechtlich geschützte Kompositionen: Eine der Creative-Commons- oder aufführungsbeschränkenden Lizenzen.
  5. Aufnahmen: Eine der Creative-Commons-Lizenzen.


Creative Commons Zero

Die Creative Commons Zero Lizenz imitiert die Gemeinfreiheit, ist jedoch für urheberrechtlich geschützte Werke gedacht. Der Autor/Urheberrechtsinhaber verzichtet bei dieser speziellen Lizenz auf seine Rechte, nicht einmal das Recht Attribute zu vergeben wird beansprucht (was der Hauptunterschied zur CC BY ist).

Die sechs wichtigsten Creative-Commons-Lizenzen

Die Creative-Commons-Lizenzen verwenden die 4 Arten von Beschränkungen:

  1. Attribution (by) -- Widmung (von) - Der Nutzer des Werkes muss den Urheber des Werkes nennen.
  2. ShareAlike (sa) -- Teilen wie - Der Nutzer des Werkes muss abgewandelte Werke unter der gleichen, einer ähnlichen oder einer passenden Lizenz lizenzieren.
  3. NonCommercial (nc) -- Nicht kommerziell - Der Nutzer des Werkes darf das Werk nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
  4. NoDerivs (nd) -- Keine Abwandlungen - Der Nutzer des Werkes darf keine Abwandlungen des Werkes oder der Aufführung erschaffen, aber wortgetreue Aufführungen sind erlaubt.
  • Bitte lesen Sie den offziellen Kodex für eine vollständige Definition des Begriffs "Abwandlung" und "Adaption".

Kombinationen produzieren die sechs Lizenzen in steigender Beschränkung:

  • 1. Attribution (by)
Zusammenfassung - Vollständiger Text (Legaldefinition)
  • 2. Attribution + ShareAlike (by-sa)
Zusammenfassung - Vollständiger Text (Legaldefinition)
  • 3. Attribution + NonCommercial (by-nc)
Zusammenfassung - Vollständiger Text (Legaldefinition)

  • 4. Attribution + NoDerivs (by-nd)
Zusammenfassung - Vollständiger Text (Legaldefinition)
  • 5. Attribution + NonCommercial + ShareAlike (by-nc-sa)
Zusammenfassung - Vollständiger Text (Legaldefinition)
  • 6. Attribution + NonCommercial + NoDerivs (by-nc-nd)
Zusammenfassung - Vollständiger Text (Legaldefinition)


Aufführungsbeschränkende Lizenzen

Die aufführungsbeschränkenden Lizenzen werden für gewöhnlich verwendet, wenn ein Komponist mit einer Verwertungsgesellschaft (VG) (z.B. ASCAP, BMI, VG-Musikedition, GEMA) zusammenarbeitet, die Lizenzgebühren für Aufführungen sammelt. Diese Lizenzen erlauben keine öffentliche Live-Aufführung, Sendung oder Aufführungen bei öffentlichen Übertragungen oder Aufnahmen, außer es ist vom Urheberrechtsstatus verschiedener Länder ausgenommen. Alle Aufführugen, egal ob live, gesendet oder übermittelt, sind Gegenstand von Lizenzgebühren an die Gesellschaft, der die Aufführungsrechte zustehen.

Es gibt sechs aufführungsbeschränkende Lizenzen, welche die sechs Arten der Creative-Commons-Lizenzen widerspiegeln. Der einzige Hauptunterschied zwischen einer aufführungsbeschränkenden Lizenz und ihrem Creative-Commons Gegenstück ist die Aufführungsbeschränkung.

Sie finden die vollständigen Texte (Legaldefinitionen) der sechs aufführungsbeschränkenden Lizenzen auf dieser Seite.

CPDL Lizenz

Die Choral Public Domain Library (CPDL) Lizenz wird für Dateien verwendet, die bereits unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden. Wenn Sie eine Lizenz für ein neues Werk auswählen wird empfohlen, eine der Creative Commons oder aufführungsbeschränkenden Lizenzen statt dieser Lizenz zu verwenden.

Links