IMSLP:Urheberrechtsstatus prüfen


Diese Seite bietet Ihnen eine grundlegende Hinweise, wie Sie feststellen können, ob eine Partitur gemeinfrei ist.

  • Wenn sie von Ihnen neu gestochene / gesetzte Partituren einstellen wollen, lesen Sie bitte den Artikel Zulässige Lizenzen.
  • Bei urheberrechtlich geschützten neuen Werken lesen Sie bitte die Seite Creative Commons und ähnliche Lizenzen. Dies beinhaltet neue Kompositionen und neue Arrangements von gemeinfreien Werken.

Für eine einfache Beschreibung des Urheberrechts und der Gemeinfreiheit siehe IMSLP:Urheberrecht einfach gemacht. Für eine detaillierte Beschreibung siehe: Gemeinfreiheit. Wenn Sie Fragen haben, stellen Sie diese bitte in den Foren.


Feststellen, ob Ihre Kopie gemeinfrei ist

Sie sollten zunächst ein wenig Forschungsarbeit betreiben, wenn Sie eine Datei hochladen, die bisher noch nicht sicher als gemeinfrei identifiziert ist. Sie sollten zunächst das Todesjahr des Komponisten und jeder anderen an der Schöpfung des fraglichen Werks beteiligten Person herauszufinden (des letzten überlebenden Beiteiligten). Dies schließt Arrangeure, Bearbeiter, Autoren der Originaltexte sowie Übersetzer mit ein. Werke von Komponisten, Bearbeitern und Textautoren, die vor weniger als 50 Jahren starben, sind nicht verwendbar. Das Werk eines Bearbeiters der vor weniger als 50 Jahren starb, kann unter Umständen verwendet werden, wenn das fragliche Werk vor mindestens 25 Jahren veröffentliche wurde und die Bearbeitung nur von einer minimalen "Urtext"-Natur ist. Es ist ebenso wichtig, das Jahr und den Ort der Erstveröffentlichung des jeweiligen Elements, das Sie hochladen möchten, herauszufinden, insbesondere wenn es sich um Komponisten handelt, die nach 1949 starben.

  • Auf den meisten Partituren ist das Datum, zu welchem die Partitur geschützt wurde, auf der ersten Musikseite abgedruckt. Weiter Hinweise erscheinen oft auf der Titelseite, der Rückseite oder auf der Inhaltsverzeichnis- oder Instrumentierungsseite. Allerdings enthalten viele europäische Partituren ab ca. 1800 bis in die 1980er Jahre keinen Urheberrechtshinweis. Das Fehlen eines Urheberrechtshinweises ist keine Garantie mehr dafür, dass das vorliegende Werk in den USA gemeinfrei ist!
  • Sie können auch nach den Ergebnissen der Forschungsarbeit anderer Benutzer auf der Historical Publication Info Seite schauen oder auf den Seiten, die speziellen Herausgebern gewidmet und dort verlinkt sind, wie z.B. Breitkopf und Härtel.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Veröffentlichungsdatum zu schätzen. Eine ist, den Editor zu identifizieren, dessen Name üblicherweise auf der ersten Notenseite und/oder auf der Titelseite erscheint und den Namen dann zu googeln oder bei Wikipedia zu suchen, um festzustellen ob sie bereits gemeinfrei sind. Es gibt zu bestimmten Komponisten auch Bibliographien, die ausführliche Informationen zu Daten der Erstveröffentlichung und Neuauflagen, zum ursprünglichen Herausgeber, weiteren Herausgebern, Adressen, Ladenpreisen, Plattennummern, Schriftsetzern und Druckern geben. James J. Fuld's Buch The Book of World Famous Music ist besonders reich an solchen Informationen. Schließlich können Sie versuchen, die Information zur gesuchten Ausgabe entweder über das Web oder gedruckte Kataloge herauszufinden. Einige Verlage waren bereits vor dem magischen Jahr (für den US-Urheberrechtsstatus) 1923 erloschen. Andere haben eine Datenbank mit alten Publikationen auf Ihrer Webseite.
  • Suchen Sie Informationen zu Ihrer Kopie in Bibliothekskatalogen. Viele Bibliotheken haben Veröffentlichungsinformationen wie Daten, Plattennummern und Editoren in ihren Datenbanken.
Der Juilliard On-Line Catalog hat eine umfangreiche Datenbank mit Plattennummern und Editionsnummern.
Die Indiana Universität listet Platten- und Editionsnummern für einige Werke.
Worldcat listet nicht immer alle bibliografischen Informationen, hat aber fast alle Publikationen verfügbar. Allerdings scheint die Datenbank "versteckte" Plattennummern zu beinhalten. Die Suche nach einer Plattennummer ergibt häufig den richtigen Treffer.
  • Die Rückseite der Einbände alter Partituren enthalten oft wertvolle Informationen, wie z.B. eine Liste von gedruckten Publikationen des selben Herausgebers zur Zeit der Erstausgabe des gescannten Werkes.
  • Versuchen Sie eine Suche auf Google / Google Scholar mit dem Titel der Edition. Oft werden neue Ausgaben in Musikzeitschriften diskutiert. Wenn Sie Zugang zu jstor.org haben, können Sie dort hilfreiche Zeitschriften finden.
  • Sheetmusicplus gewährt einen Einblick in die ersten Seiten von Partituren. Dies ist sehr praktisch, da man dort die Editions- und Plattennummern finden kann!
  • Google books enthält Dover reprints mit Vorschauseiten. Auch es eine nette Zahl von gemeinfreien Partituren gibt es dort, diese sind aber leider mit dem Google-Logo markiert und enthalten Metatags. Bevor diese Partituren bei IMSLP eingestellt werden, müssen alle Logos und Metatags entfernt werden.
  • Musicsack ist eine gute Quelle bei der Suche nach Informationen über Menschen, die mit Musik zu tun hatten.
  • Um den Urheberrechtserneuerungsstatus einer Vor-1951-Veröffentlichung zu ermitteln, besuchen Sie unsere Catalog of Copyright Entries-Seite. Dort bieten wir eine Serie von Links a zu gescannten Bänden des Katalogs der Urheberrechtseinträge, die beim Internet Archiv gespeichert sind. Weitere Ausgaben werden nach und nach hinzugefügt, so dass es eigentlich möglich sein sollte, jegliche Musikpartitur die zwischen 1923 und 1950 veröffentlicht wurde zu finden. Für Partituren die zwischen 1951 und 1963 veröffentlicht wurden, besuchen Sie bitte die Copyright Office's Suchseite.
  • Wenn Sie Ihre Arbeit beendet haben und möglicherweise neue Quellen gefunden haben, fügen Sie bitte die Ergebnisse Ihrer Arbeit auf einer der Seiten oben ein, um anderen Benutzern die Suche einfacher zu machen und ergänzen Sie die Informationen im Dateibeschreibungsformular um nachzuweisen, dass Ihr Werk gemeinfrei ist.

Vermeiden Sie es, eingetragene Warenzeichen und Logos zu reproduzieren

Mit dem relativ aktuellen Trend Musiknoten einzuscannen, hat sich eine Anzahl kommerzieller Anbieter gebildet, die Scans von gemeinfreier Musik vertreiben. Die drei wichtigsten Anbieter sind CD Sheet Music, Everynote und Elibron. Während der Inhalt der Partituren, die diese Firmen produzieren gemeinfrei ist, ist alles hinzugefügte Material wie z.B. Vorworte urheberrechtlich geschützt. Auch sind die Firmenlogos solcher Firmen markenrechtlich geschützt. Anders als Urheberrechte sind Handelsmarken und Logos so lange geschützt, wie ihre Inhaber tätig sind und das besondere Logo oder die Handelsmarke verwenden. So ist z.B. die aktuelle Alfred-Partitur in den Kalmus Classic Series ganz offensichtlich nur ein Reprint der Bach Gesellschaft Ausgabe aus dem 19. Jahrhundert, es ist aber zwingend notwendig, das Firmenlogo von jeglichen Scans, die beim IMSLP eingestellt werden sollen zu entfernen. Die gleichen Regeln gelten für alle Firmen, die aktuell noch existieren, einschließlich Dover, Kalmus, Masters, und Luck's. Wenn Zweifel bestehen, hinterlassen Sie im Forum eine Nachricht bevor Sie Dateien hochladen, die Logos und Handelsmarken enthalten. Die selben Regeln gelten auch für gemeinfreie Bücher, die bei Google Books verfügbar sind und im Internet-Archiv. Alle Logos, hinzugefügte Vorworte und hinzugefügte Metatags müssen entfernt werden bevor die Scans beim IMSLP hochgeladen werden.